Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der steuerbegünstigten Einrichtung)
Grünspitz Allstars 1860 e.V.
Musterweg 1
81547 München
- Nummer
- ZB-2026-0008
- Ausgestellt
- 13.01.2026
Sammelbestätigung über Geldzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Leon Huber
Grünwalder Str. 46
81543 München
Gesamtbetrag der Zuwendung – in Ziffern –
– in Buchstaben –
Zeitraum der Sammelbestätigung:
angekreuzt: Wir sind wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes München, StNr. 143/000/00000, vom 14.03.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) verwendet wird.
Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder Ähnliches ausgestellt wurden und werden.
Ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt, ist der Anlage zur Sammelbestätigung zu entnehmen.
München, 13.01.2026
Ort, Datum
Unterschrift des Zuwendungsempfängers · Monika Winkler, 1. Vorsitzende
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
Anlage zur Sammelbestätigung
zu ZB-2026-0008 · Leon Huber · 01.01.2025 bis 31.12.2025
| Datum der Zuwendung | Art der Zuwendung | Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (ja/nein) | Betrag |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.02.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.03.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.04.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.05.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.06.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.07.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |
| 01.08.2025 | Geldzuwendung | nein | 15,00 € |