Einstellungen
Was für den ganzen Verein gilt — und unter „Mein Zugang“, was nur dich betrifft.
Wie der Verein bucht. Daraus folgen Kontenrahmen, Jahresabschluss und die Auswertung für das Finanzamt.
Die meisten Vereine kommen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus. Ein Wechsel gilt ab dem nächsten Geschäftsjahr.
Laufendes Geschäftsjahr: 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Buchungen lassen sich Abteilungen, Mannschaften oder Veranstaltungen zuordnen — für die Auswertung je Sparte.
Jede Buchung trägt ihre Sphäre (ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Das Finanzamt fragt danach.
Aus, solange der Verein unter die Kleinunternehmerregelung fällt (§ 19 UStG: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 €). An: Rechnungen weisen Umsatzsteuer aus.