Verarbeitung für die Mitgliederverwaltung
Grundlage der Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) — keine Einwilligung nötig.
Internet und Social Media
Name und Bild auf der Vereinswebsite und in sozialen Kanälen.
Fotos bei Veranstaltungen
Aufnahmen bei Spielen, Festen und Ausflügen.
Newsletter und Werbung
Mails über Vereinsinformationen hinaus.
Das Mitglied kann jede Einwilligung im Mitgliederbereich selbst ändern; jede Änderung wird mit Zeitpunkt festgehalten.
Alle gespeicherten Daten, Zwecke und Empfänger.
Maschinenlesbar, zum Mitnehmen in eine andere Software.